Rechtsprechung
SG Bayreuth, 29.04.2005 - S 9 KR 110/05 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,58503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Bayreuth, 17.03.2005 - S 9 KR 62/05
Auszug aus SG Bayreuth, 29.04.2005 - S 9 KR 110/05
Dem Antrag war durch Beschluss vom 17.03.2005 (S 9 KR 62/05 ER) dahingehend stattgegeben worden, dass die Antragsgegnerin verpflichtet worden war, dem Antragsteller ab sofort bis zur Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers gegen den Bescheid vom 09.02.2005, spätestens bis zum 30.04.2005 (Ende des Verordnungszeitraumes), Leistungen der Behandlungspflege im Umfang von 24 Stunden täglich als Sachleistung, etwa durch Beauftragung eines Pflegedienstes, vorläufig zu erbringen.Das Gericht hat die Verwaltungs- und Gerichtsakten des Verfahrens S 9 KR 62/05 ER beigezogen.